Folgendes ist meinem Freund passiert:
Nachdem ich auf seinem Computer den Internetzugang eingerichtet hatte war er am nächsten Tag zum ersten Mal im Internet und besuchte auch "Erotikseiten". Da er noch ein Neuling was Computer und Internet betrifft ist, dachte er sich auch nichts dabei, als ein Popup Window Ihn zur Installation eines Programmes aufforderte. Als er dann am nächsten Tag sich erneut ins Internet einwählen wollte, clickte er auf die von mir eingerichtete DFÜ Verbindung zu Freenet, danach ging aber ein Popup Fenster des tags zuvor downgeloadeten Programmes auf und sagte Ihm, daß es Ihn mit einem anderen Anbieter verbindet. Dieses Fenster ließ sich nicht schließen und auch das Fenster für die Verbindung über Freenet wurde deaktiviert. Einzig die Taste OK des Programmes funktionierte. Als Neuling auf diesem Gebiet dachte er sich dann nichts dabei und wurde dann aber ohne sein Wissen über eine 0190 Nummer für 3,63 DM die Minute ins Internet verbunden. Die Rechnung über die Telekom steht noch aus. Was kann man da machen? Er sieht jetzt eine Rechnung von ca 500.- DM für 3 Stunden surfen auf sich zukommen. Gibt es da ein Grundsatzurteil auf das man sich berufen kann?
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Dem vorstehenden Beitrag von steely kann ich inhaltlich nur voll und ganz ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
so ein megaarschloch geschieht im recht dem wichser