Durch die etlichen Mitteilungen über Hackerangriffe mit Viren (zB
"I love you-Virus", 16jähriger Kanadier mit Tarnnamen "Mafiaboy", der
vor 2 Monaten in Montreal vor Gericht stand; etc.) bin ich zu dem
Schluß gekommen, Hacker finanziell in die Bredouille zu bringen, um
dieser Spezies vor Augen zu führen, was es heißt, Viren zu vertreiben.
Meiner Meinung nach könnte man als Opfer eines Hackers den bei einem
selbst entstandenen Schaden (PC muß "entseucht" werden, die Arbeit
mit dem PC wird unterbrochen; evtl. ist ein "Unterbrechungsschaden"
entstanden, weil die Examensarbeit oder ein Referat oder sonst etwas
Geschäftliches nicht fertiggestellt werden kann) versuchen, bei dem
Täter geltend zu machen. Da die Herren Hacker meist im Ausland sitzen,
würde ich dieses Problem juristisch nur dann angehen wollen, wenn ich
von den Lesern dieses Bretts eine entsprechende Resonanz erhalte.
Ich denke hier an zivil- und strafrechtliche Maßnahmen. (Keine Angst,
ich will kein Mandat, sondern ggfls. möglichst eine Anleitung heraus-
geben, derzufolge ein Geschädigter konkret weiß, was er tun sollte.)
Wie ist Eure Meinung ?