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Wieso habe ich meine T-Online flat immer noch?

(Anonym) / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo erst mal!

Wieso habe ich meine T-Online flat immer noch? Die wurde doch zum 1.3.2001 eingestellt (zumindest für Kunden, die ihren Vertrag nach dem 11.(?) Dezember letzten Jahres abgeschlossen haben - und zu denen gehöre leider auch ich)!
Bisher hat sich T-Online aber noch nicht einmal bei mir gemeldet (keine E-mail, kein Brief - nichts!) und meine Flatrate läuft und läuft und läuft...
Ich habe zwar irgendwo mal was von einer Übergangsfrist von ein paar Wochen über den 1.3. hinaus gehört - aber T-Online ist doch sicherlich daran interessiert, möglichst schnell möglichst allen flat-Kunden einen ihrer neuen, "noch kundenfreundlicheren" Tarife (für wie blöd halten die uns eigentlich?) anzudrehen.
Als vor einigen Wochen die Einstellung offiziell bestätigt wurde, habe ich eigentlich damit gerechnet, umgehend mit Werbung für einen "by night Tarif" oder ähnlichen Quatsch bombardiert zu werden und über meine automatische Übernahme in einen dieser tollen Tarife informiert zu werden, die man nur verhindern kann, indem man sich ausdrücklich schriftlich dagegen wehrt und kündigt ;-).
Aber wie gesagt - gar nichts ist passiert! Ist das bei euch auch so? Wurde schon jemand persönlich von T-Online "informiert"? Wie? Oder wurde tatsächlich schon jemandem die Leitung gekappt? Wann? Weiß jemand, wie es jetzt weiter geht?

Aber solange die sich nicht bei mir melden soll mir es ja recht sein... :-)

Gruß MW

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Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „Wieso habe ich meine T-Online flat immer noch?“
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Hallo, MW;
meiner Meinung nach müßte sich aus Deinen Vertragsunterlagen eine
sogenannte Mindestlaufzeit ergeben (das ist derjenige Zeitraum
zwischen dem 01.03. 2001 bis zum Kappen Deiner eigenen Flatrate-
Verbindung). Nach dem deutschen Vertragsrecht geht es (auch bei
sogenannten Dauerverträgen) n i c h t , daß ein Vertragspartner,
hier die T..., einseitig die Vertragsbeziehung (mit sofortiger Wirkung, bzw. kurzfristig wie hier zum 01.03. 2001) aufkündigt.
T... würde sich ansonsten gem. § 325 Abs. 1 BGB schadensersatz-
pflichtig Dir gegenüber machen. Wie lange diese "Restlaufzeit"
ist, müßte sich aus Deinen Vertragsunterlagen ergeben. Du kannst
aber auch die T... dazu fragen.

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