Hallo,
wer übernimmt bzw. wie läuft es mit der Garantie bei ersteigerten und im Betrieb, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, kaputt gegangenen Hardwarekomponenten? Ich denke da im speziellen an einen ersteigerten Prozessor, der den Geist aufgegeben hat nach 2 Monaten. War angeblich neu, hab aber keine Rechnung vom Händler, da privat ersteigert.
Danke für Eure Mühen,
Marc
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Du kannst ja mal "Chop Souey" fragen, der Dir sicher weiterhelfen kann
Da ich Dich aber nicht "im Regen stehen lassen" will wegen diverser
Meinungsverschiedenheiten auf diesem Board gilt m.E. folgendes:
Nach § 477 BGB hast Du 6 Monate Gewährleistungsfrist.