ich weiß nicht, ob diese news von interesse ist oder sie nicht eh schon jeder kennt, aber ich poste sie trotzdem mal.
die telekomanwälte haben sich mal wieder eine beschäftigungstherapie zugelegt und haben sich vom abmahnwahn packen lassen. nachdem sie vor 2 wochen den betreiber einer privaten gothik/wave-seite abgemahnt haben, weil er seine website als "die schwarzen seiten" bezeichnete, mit der begründung es bestehe eine erhebliche verwechslungsgefahr mit den gelben seiten der telekom haben sie letzte einen betreiber einer online-verlagssite abgemahnt, da dieser sich wagte die farbe magenta auf seiner page zu verwenden. da stellt sich nun die frage ob farben schützenswerte markenzeichen sein können... wenn ja, dann wird das web bald sehr einfarbig...weiße schrift auf weißem grund, da ja die farben blau, grün, gelb und weitere schon mit mindestens einem produkt in verbindung gebracht werden können.
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Zuviel der Ehre..., ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Man sollte auf dem Nickles Brett, die Einblendung des Telekom-Aktienkurses ( http://snapshot.boerse.de/index.php3?WKN=879530 )zur ständigen Einrichtung machen. Ob nun Thema Abmahnjagd oder DSL Beschwerden im Forum oder sonstiges Eskapaden der T-Gurus, sch...egal, ein Blick auf das Chart genügt und schon ist Dank der steilen Abfahrt der roten Linie der User wieder mental völlig auf der Höhe und von depressiver Stimmung blitzartig befreit. Aber, so wie ich sehen kann, ist die rote Abwärtskurve nicht magentarot, schade, denn wo´s abwärts geht, sollte man auch magentarote Linienführung besonderen Wert legen. Bleibt nur noch der Gipfel, dass die T-Gurus alle anderen Unternehmen, die in punkto Verlustgeschwindigkeit des Aktienwerts gleiche Charts erzeugen, deswegen auch noch abmahnen, da man sich rechtzeitig die Rechte auf Art und Aussehen der Abwärtskurve gesichert hat bzw. den Anspruch erhebt: "High Speed, das sind und bleiben allein wir ..."