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Pixelfehler: An Hersteller oder Verkäufer wenden?

UselessUser / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Hallo an die Nickles-Gemeinde!


Ich weiß, dass Thema ist schon einige Male hier im Forum behandelt worden, aber im Nickles-Archiv habe ich noch nichts konkretes gefunden.


Weiß jemand von euch, wie das bei TFT's mit der Garantie bei Pixelfehlern aussieht?
Jeder Hersteller hat wohl seine eigenen Garantiebestimmungen, aber bei dem TFT, den ich mir gekauft habe, waren keine diesbezüglichen Angaben zu finden - außer den drei Jahren für allgemeine Garantiefälle. Eine Pixelfehlerkategorie nach ISO ist auch nicht angegeben. Manche Hersteller sind da großzügiger (Garantie für null Pixelfehler), andere setzen eine Toleranz von bis zu 5 Pixelfehlern, Lage der Fehler auf dem Bildschirm usw.
Nun ist der Hersteller seit Tagen telefonisch nicht zu erreichen, der Verkäufer verweist darauf, ich solle mich beim Hersteller erkundigen. Langsam ist mir das zu blöde, jetzt überlege ich, ob ich das Gerät einfach wieder zum Händler bringe.


Wie sieht das rechtlich aus? Muss der Händler das Gerät zurücknehmen und Kontakt zum Hersteller aufnehmen? Muss ich als Verbraucher einen Pixelfehler bei einem TFT der Oberklasse hinnehmen? Da gab es doch so ein Gerichtsurteil für Verbraucher ...


MfG


UselessUser

Rückmeldungen über Hilfestellungen sind sehr erwünscht:1. investiere ich Zeit, um dir zu antworten und2. möchte ich auch etwas dazulernen.
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Amenophis IV UselessUser „Pixelfehler: An Hersteller oder Verkäufer wenden?“
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Jo, die Norm gibts schon, hab sie auch schon mal gepostet:
Iso 13406-2.

Sie sieht so aus:Fehlerklasse I II III IV
defekte helle Pixel 0 3 7 65
defekte dunkle Pixel 0 3 20 195
defekte Subpixel 0 7 65 650
----

Für die 15" TFT-Displays gilt folgende zulässige Pixelfehlerrate:

nicht mehr als 8 defekte Subpixel insgesamt
nicht mehr als 2 defekte Subpixel in einem Bereich von 1.5cm x 1.5cm
nicht mehr als 2 defekte Pixel (vollständig leuchtend oder vollständig schwarz)
----------
Für die 17" und 18" TFT Displays gilt folgende zulässige Pixelfehlerrate:

nicht mehr als 16 defekte Subpixel
nicht mehr als 2 defekte Subpixel in einem Bereich von 1.5cm x 1.5cm
nicht mehr als 3 defekte Pixel (vollständig leuchtend oder vollständig schwarz)


Ob es Urteile gibt, weiß ich nicht - vor alem nicht, womit man als Verbraucher rechen muß (darf), wenn keine Klassen angegeben sind.

Jedenfalls ist im Zweifel während der Gewährleistungszeit der HÄNDLER Dein Ansprechpartner; mit dem Hersteller hast Du nichts zu tun. Also einfach auf Umtausch bestehen.

Gruß A4.




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