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DIVX... was ist alles legal???

Rimmlet / 5 Antworten / Flachansicht Nickles


So seit es DivX gibt hab ich sozusagen meinen VHS Videorecorder entsorgt...
Jetzt würde mich interessieren... wann ist es legal und wann nicht...möchte keine Probleme bekommen und mich vorher absichern...

DVD in DivX umwandeln wenn ich die DVD selbst besitze - JA?

DVD in DivX umwandeln wenn ich nicht Eigentümer der DVD bin - NEIN?

FreeTV z.b. SAT1 oder Pro7 über "Analogem Weg" (also egal ob ich jetzt einen Digital Sat Receiver oder Analog Sat Receiver habe, Analog weg ist über Cinch Kabel vom TV-OUT des Gerätes zur TV-IN der jeweiligen Grabberkarte) aufnehmen - JA?

FreeTV über "Digitalem Weg" (PC verfügt über entsprechende DVB Karte und unterstützt das digitale Recording) - JA?

PayTV über "Analogem Weg" (legaler Abonnent von PremiereWorld, D-box von Premiere inkl Smartcard von Premiere) - JA?

PayTV über "Digitalem Weg" (PC mit DVB Karte und CI Modul in welches die Original Premiere Karte eingesteckt wurde) - JA??????

So liege ich mit meinen Vermutungen richtig?

P.S: Wenn letzteres Legal ist dann frage ich mich wo dann der Unterschied ist zu einer DVD Kopie?
Denn PremiereWorld sendet in voller PAL Auflösung 768x576 einen MPEG2 Strom und wenn ich diesen Legal aufnehmen darf und dann als DivX komprimiere habe ich die selbe Qualität wie eine DVD. Wenn ich also auf dem Weg legal bin wäre das die ideale Lösung.

Also wer kann mir konkrete Angaben machen bzw kann mir sagen an wen ich mich wenden muss der das ganz genau weiss weil für mich die rechtliche Sache wichtig ist.

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Rika bückling „Die Grundregel lautet: Für den privaten Gebrauch sind Kopien von Ton- und...“
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Das mit der DVD-Kopie ist doch Unsinn. In Deutschland gibt es (im Gegensatz zu den USA) kein Gesetz, dass das Umgehen eines Kopierschutzes verbietet.
Und erst recht, weil hier wie z.B. bei CDs kein Crack notwendig ist (OK, das sind DAUs, die keine echten 1:1-Kopien hinbekommen - Crasks sind illegal, 1:1-Kopien hingegen nicht), sondern einfach nur gemäß der DVD-CSS-Spezifikation mittels eines gültigen Keys entschlüsselt wird. Der Besitz des Keys ist nicht illegal, ebensowenig wurde Reverse Engineering zur Entwicklung dieser Proggies angewandt.

Nicht zuletzt spricht es für sich, dass der DeCSS-Erfinder vor Gericht freigesprochen wurde - der einzige gültige Anklagepunkt bestand übrigens nur in "Versuchter Wirtschaftlicher Sabotage", aber da er nur seine DVD auf Linux ansehen wollte...

Kurzum: Alle deine Fragen sind von dir bereits korrekt beantwortet.

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