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Wie Lange sollte ein Garantie Tausch dauern

Byteraider1 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute ich muss mal was fragen ,Vieleicht hatt der ein oder ander ja schon erfahrungen gemacht in dem Bereich


Ich musste mein Board & den dazugehörigen Prozessor einsenden, da beide ein def. hatten, das Board fing an problemezu machen und das hatt letzendkich dazu gefürt das der prozzessor abgeraucht ist. nun ich habe auf alles Garantie und habe die Teile eingesendet..und nun warte ich und warte und waret auf mehre nachfragen kamm dann, ja ich kümmer mich drumm ist noch nichts wieder da


Wie lange dauert so was in der regel Bei den Firmen AMD Und ECS da es jetzt schon 4 Wochen sind, die ich warte ,kann ich den Händler für Geschäfts verluste,die ich durch das fehlen der Teile entstehen,da der rechner ja so unbrauchbar ist , haftbar machen?? Gibt es event. Gesetztestexte oder Paragraphen die ich im nennen kann ,um ihn etwas einzuschüchtern ??


 


Ich wäre euch sehr dankbar für Schnelle &Nützliche tips


 


m.f.g.


R.Wagner

Herman Munster Byteraider1 „Wie Lange sollte ein Garantie Tausch dauern“
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Wie ist Dein koreanisch?

Ernst beiseite, ich fürchte, das Kind ist nun schon in den Brunnen gefallen. Wenn Du auf das Dingsbums nur sehr kurz verzichten kannst, dann mußt Du das schon bei der Reparaturaufgabe klar und klipp gesagt haben "ich brauch ihn in allerspätestens 10 Tagen wieder! Sonst Haue!", und schriftlich muß diese Frist bekanntgemacht worden sein. Du kannst nun noch eine Nachfrist setzen (schriftlich!), aber das hat nun wohl nicht mehr so das Gewicht.

Der Händler selber kann mit Sicherheit auch nichts anderes tun, als selber wieder und wieder hinterherfragen, da er den Kram wohl eingeschickt haben wird. Obwohl: bei "abgeraucht" wird wohl kaum repariert werden... bzw. es sich lohnen.

Sieh mal in Deinen Kaufvertrag: Stichworte "Fristen", "Leihgeräte" und dgl. mehr.

Außerdem, wenn Dir ein Schaden entsteht, mußt Du den glaubhaft machen. Wenn der Compi wirklich Dein Broterwerb ist, sollte das nicht allzu schwer sein, als Privatmann hast Du da ganz schlechte Karten in dieser Richtung. Daß die Zeitung Deines Anglervereins dadurch nicht rechtzeitig fertig werden wird, interressiert keine müde Sau, auch kein Gericht. Es könnte sich lohnen, schon jetzt die Fühler in Richtung "Rechtsberatung" auszustrecken, nicht, weil sich Dein Händler quer stellen wird, sondern nur, um Zeit zu sparen, falls es doch dazu kommt.

Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist IMMER der Händler, von dem man die Sache gekauft hat. Sicher, niemand hat (oder dürfte) was dagegen haben, wenn Du Dich direkt an den Hersteller wendest, aber der ist in Korea oder irgendwo anders in diesem Raumquadranten und sein hiesiger Distributor tritt an seine Stelle, nur: wer ist das? Und wo und wer sind die? Und hat der Händler es auch dorthin gesandt? Unter welcher Bearbeitungsnummer? Ich meine, es ist besser, dich einzig auf den Händler zu konzentrieren.

Womöglich kannst Du ihn ja mit Rechtsberaterhilfe in Zugzwang bringen und ein Leihgerät oder einen (verbilligten) Neukauf herausholen, oder Neukauf irgendwo anders und Rechnung an den Händler. Aber: als Privatmann sieht´s damit und dabei düüüster aus.