Hi,
muß man einen RA bezahlen , wenn man der Meinung ist , er hat seine Arbeit nicht gemacht ?? ( ohne das etzt so genau objektiv einschätzen zu können )
... wenn ich davon ausgehe ,wenn ich meinen Job nicht erwartungsvoll erledige ,gibts ja dann auch keine Kohle !!
oops
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Es gibt gesetzliche Vorschriften (Rechtsanwalts-Gebührenordnung, Kostenordnung), in denen (ähnlich wie für die Ärzte in der GOÄ) festgelegt ist, wieviel ein Anwalt für welche Leistung liquidieren darf. Will er mehr haben, muss eine entsprechende Zusatz - Honorarvereinbarung zwischen Euch bestehen.
Wenn er Dich beraten hat, dann darf er auch dann dafür kassieren, wenn er Dich falsch beraten hat. Und wenn er ein Schreiben für Dich aufgesetzt hat, musst Du ihn auch dann dafür bezahlen, wenn er nur einen Satz geschrieben hat, der obendrein noch Mist ist.