Hi,
muß man einen RA bezahlen , wenn man der Meinung ist , er hat seine Arbeit nicht gemacht ?? ( ohne das etzt so genau objektiv einschätzen zu können )
... wenn ich davon ausgehe ,wenn ich meinen Job nicht erwartungsvoll erledige ,gibts ja dann auch keine Kohle !!
oops
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Um hier mal Klarheit zu schaffen: Du hast mit dem Rechtsanwalt einen Dienstvertrag abgeschlossen. Bei einem Werksvertrag (z.B. bei Bestellungen im Gastronomiebereich) ist das erwartete Ergebnis, der Erfolg, ausschlaggebend, beim Dienstsvertrag nicht. Wenn man dem Rechtsanwalt allerdings Nachlässigkeit (versäumte Fristen u.ä), die das Ergebnis beeinflusst hat, nachweisen kann, dann brauchst du natürlich nicht zahlen oder nur anteilig.
13.fiasko