http://www.linux-ist-pleite.de
gut gemacht *LOL*
MfG
Gurus
> Ich darf meinen neuen Vollgummibärchenreifen nun nicht Linux nennen
Auch wenn das jetzt ein wenig in Spitzfindigkeiten auszuarten droht: Wahrscheinlich darfst Du das. Wenn sich einer einen Namen patentieren lässt - eine sog. "Wortmarke" also - dann genießt diese Wortschöpfung damit keinesfalls einen allumfassenden Schutz, sondern der Schutz ist limitiert auf eine begrenzte Anzahl von "Schutzklassen". Damit sind Gruppen von Waren- und Dienstleistungsarten gemeint.
Im deutschen Patentrecht kann man sich bei der Anmeldung drei Klassen aussuchen, für die der Patentschutz gelten soll. Gegen Aufpreis kann man weitere Klassen dazunehmen. Simples Beispiel: Wenn sich jemand den Namen "Nulix" für die drei Klassen Brotsorten, Wurstsorten und Käsesorten patentieren lässt, dann darf jemand anders sehr wohl seine Gummibärchen "Nulix" nennen, denn die gehören zu einer Warenklasse, auf die der Schutz sich nicht erstreckt.
Wie das im Europäischen bzw. Internationalen Patenrecht aussieht, kann ich nicht sagen. Sicher werden die großen renommierte Firmen dafür Sorge getragen haben, dass niemand ungestraft seine Wurstsorte Microsoft, Coca-Cola oder DaimlerChrysler nennen darf. Die Frage ist nur, ob der Schutz auch bei Linux so weit reicht...
CU
Olaf