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Impressums-Pflicht

Dr. Kimble / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Die Impressums-Pflicht wurde schon oft überall diskutiert - seit diesem Jahr gilt sie in veränderter Form.
Kennt sich hier jemand wirklich damit aus, ehe man einen Anwalt finanzieren muss?

Ein Bekannter möchte eine kleine Web-Präsenz einrichten - er legt gelegentlich als DJ auf, ohne Gewinn/Einnahmen etc..
Auf den Seiten möchte er eigentlich nur ein paar Grafiken und Flyer abbilden (von ihm erstellt bzw. freigegeben) - kein Shop etc..

Im Archiv und anderswo habe ich nichts richtig Eindeutiges gefunden, nur z.B.:
"Soweit bei einem Web-Site die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, gilt gemäß § 2 TDG das Teledienstegesetz nicht. Solche Seiten unterfallen dem Mediendienste-Staatsvertrag."
oder
"Nach den allgemeinen Grundsätzen des Presserechts sind Druckwerke, die ersichtlich unpolitischen Zwecken dienen, als sog. "harmlose Druckwerke" von den Vorschriften des Presserechts weitestgehend befreit.
Die Anwendung dieser presserechtlichen Grundsätze auf das Internet hat zur Folge, dass die meisten ... Web-Sites aus dem Regelwerk des MDStV fallen. Die dort betriebene Meinungsbildung dient ersichtlich unpolitischen Zwecken. Daher gilt für diese Seiten das TDG."

Blickt da noch jemand durch?
Fällt er nun unter das TDG oder den MDStV oder weder-noch?

Und: Muss das Impressum auch "Impressum" heißen, oder kann man auf der Kontakt-Seite z.B. einfach die entsprechenden Angaben integrieren?

Ist ja auch für andere interessant, die ein nicht-kommerzielles Hobby betreiben.

Vielleicht findet sich ja hier ein Anwalt. Vielen Dank.

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