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Impressums-Pflicht

Dr. Kimble / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Die Impressums-Pflicht wurde schon oft überall diskutiert - seit diesem Jahr gilt sie in veränderter Form.
Kennt sich hier jemand wirklich damit aus, ehe man einen Anwalt finanzieren muss?

Ein Bekannter möchte eine kleine Web-Präsenz einrichten - er legt gelegentlich als DJ auf, ohne Gewinn/Einnahmen etc..
Auf den Seiten möchte er eigentlich nur ein paar Grafiken und Flyer abbilden (von ihm erstellt bzw. freigegeben) - kein Shop etc..

Im Archiv und anderswo habe ich nichts richtig Eindeutiges gefunden, nur z.B.:
"Soweit bei einem Web-Site die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, gilt gemäß § 2 TDG das Teledienstegesetz nicht. Solche Seiten unterfallen dem Mediendienste-Staatsvertrag."
oder
"Nach den allgemeinen Grundsätzen des Presserechts sind Druckwerke, die ersichtlich unpolitischen Zwecken dienen, als sog. "harmlose Druckwerke" von den Vorschriften des Presserechts weitestgehend befreit.
Die Anwendung dieser presserechtlichen Grundsätze auf das Internet hat zur Folge, dass die meisten ... Web-Sites aus dem Regelwerk des MDStV fallen. Die dort betriebene Meinungsbildung dient ersichtlich unpolitischen Zwecken. Daher gilt für diese Seiten das TDG."

Blickt da noch jemand durch?
Fällt er nun unter das TDG oder den MDStV oder weder-noch?

Und: Muss das Impressum auch "Impressum" heißen, oder kann man auf der Kontakt-Seite z.B. einfach die entsprechenden Angaben integrieren?

Ist ja auch für andere interessant, die ein nicht-kommerzielles Hobby betreiben.

Vielleicht findet sich ja hier ein Anwalt. Vielen Dank.

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anyone Dr. Kimble „Ich danke euch für eure Antworten - aber leider bin ich so schlau wie vorher....“
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Hallo Dr. Kimble!

Also ich würde hier ein Impressum reinmachen.

Das Problem ist, dass laut Gesetz jeder der einen Teledienst betreibt sowas reinmachen muss.
So, und jetzt gehts los: Was ist denn ein Teledienst. Das steht zwar auch im Gesetz, allerdings streiten sich derzeit noch die Gerichte ob das bei privaten Seiten auch der Fall ist. Ein Urteil jagt das nächste und dabei sind die teilweise vollkommen unterschiedlich.

Das Ganze geht nämlich dann los, wenn irgendetwas auf der Seite steht was irgendeinem nicht passt.
Deswegen würde ich prinzipiell ein Impressum vorschlagen.
Es gibt Leute die haben überhaupt kein Interesse an der Seite, verdienen aber mit Klagen an Seitenbetreiber Ihr Geld.
Einem Kumpel von mir ist das passiert. Da hat einer aus Karlsruhe gedacht er verklagt den mal weil kein Impressum auf seiner privaten Seite zu finden war und nach dem Urteil musste er 500 Euro Strafe an den Typen abzocken.

Wie auch immer. Da ja anhand der Domain über jede beliebige Whois-Abfrage ohne Probleme der Name und die Adresse des Regitrators abgefragt werden kann, ist es ja dann auch kein Geheimnis mehr wenn Du das im Impressum veröffentlichst.

Selbst wenn Deine Seiten bei irgendeinem Webspace mit Serverstandort außerhalb Deutschlands liegen, tritt das Teledienstgesetz in Kraft, wenn der Autor ein Deutscher ist.
Ergo, selbst wenn man wie früher die Seiten auf nen amerikanischen Server legt, ist man dran.

Ich würde also schon sagen das wenigstens Name, Adresse und Mail in die Seite als Impressum reingehören.

Zwar verdient er primär mit der Seite kein Geld, aber wenn er DJ ist, legt er ja auch ab und zu auf. Also verdient er damit schon Geld, weil es ja eine Art Werbung für sich ist.
Somit wäre mir das zu heikel, da ja sowieso jeder über Whois rausfinden kann wem die Seite gehört.

MfG

Anyone

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