Wer sagt eigentlich, daß man mit dem Kauf generell Eigentümer wird ?
Insbesondere bei Software ? Dazu zählt auch Musik (Stichwort Abspielen/ Kopierschutz). Grundsätzlich kannst Du neben dem Eigentum an einer Sache selbstredend auch nur ein Nutzungsrecht erwerben. Oder eine Dienstleistung. Der Friseur oder die U-Bahn gehört Dir ja auch nicht anteilig... Bei Software ist es genauso wie mit der Musik. Der Urheber ist nach wie vor Eigentümer, es sei denn, er verkauft jemandem das Eigentum an seiner geistigen Leistung. Wozu gibt es wohl sowas wie die GEMA ? Wo Du mit dem Eigentum recht hast, ist z.B. die Hardware. Aber da hast Du bestimmt auch noch keine gesehen, die man freischalten müßte :-) Im Schadensfall kann man die sogar umtauschen.
Natürlich ist es reichlich lästig, wenn die Produktaktivierung erst umständlich über Internet/ Telefon laufen muß. Aber möchtest Du lieber wieder mit Dongles arbeiten ? Erst wenn Software ähnlich schwer zu kopieren geht, wie Hardware, wird man sicherlich auf eine "Aktivierung" verzichten können.