Okay, das ist etwas anderes. Meine Aussage über die "Gemeinfreiheit" von musikalischen Werken bezieht sich mehr auf das Recht, Musikstücke und Teile davon für eigene musikalische Werke zu verwerten oder auch die "Verwurstung" für Werbespots. Ich denke da z.B. an eine Keller-Geister-Reklame, unterlegt mit der "Rheinischen Sinfonie" von Schumann *grusel*.
Nun gut, fünf Jahre erscheinen mir trotzdem sehr kurz. Nach meinen Informationen ist es so, dass man abwarten muss, bis ein Titel seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist; erst danach ist es "offiziell" erlaubt, ihn zu kopieren.
CU
Olaf