tach auch,
ich hät da mal ne frage:
wenn die post ein paket oder ein päckchen liefert und ich bin nicht da, um es anzunehmen , dann gibt unser postbote die dinger gerne bei irgendein nachbarn ab.
so weit, so gut, aber in wieweit ist der gute mann(postbote) eigentlich verpflichtet mich darüber in kenntnis zu setzen, das ich ein paket habe, welches beim nachbarn liegt( z.B. zettel im briefkasten)?
und ist es auch korrekt, wenn er niemanden findet, das ding einfach im hausflur abzulegen?
mfg
deleen
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Päckchen und Paket sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein Paket ist immer versichert, ein Päckchen nicht. Bei Verlust eines Paketes kannst du die Post haftbar machen. Beim Päckchen: Siehe Koltis erstes Antwort.
Wie das allerdings mit der Benachrichtigung aussieht, wenn er es einfach bei einem Nachbarn abgibt - und ob er das überhaupt darf -, dazu kann ich nix sagen. Wahrscheinlich darf er das rein rechtlich gesehen gar nicht. Er muss es normalerweise wieder mitnehmen und dir eine Benachrichtigung zurücklassen, dass du das Paket/Päckchen bei der Postfiliale abholen kannst. Allerdings gelten da wohl auf einem kleinen Dorf andere (inoffizielle) Regeln als in der Stadt - und da schliesse ich mich der Meinung von lutty an, zumindest, was das Hinterlegen einer Benachrichtigung betrifft.
Gruß
K.-H.