@ SCanisius:
Interessante Fragenstellung. Eine weitere Frage wäre, ob alleine der Versuch eine urheberrechtsgeschützte Datei herunterzuladen schon strafbar ist oder nicht.
Ist das der Fall darfst du eigentlich schon gar nicht im Suchfeld einen Titel (z.B. Findet Nemo etc.) eingeben. Tust du das, wäre ja der Fall gegeben, dass du den Film kennst und ihn bewusst herunterlädst oder herunterladen willst. Du wirst keinem Richter erzählen können, dass du einfach irgendeinen Film ausgewählt hast ohne zu wissen um was für einen es sich handelt.
Wäre der Versuch nicht strafbar, könntest du den Film ja sofort umbennen. Problem, es gibt oft für den gleichen Film mehrere verschiedene Titel und da ist auch evtl. der Filmtitel dabei (somit weißt du ja um was für einen Film es sich handelt), nur die "Indexnummer" (oder wie das auch immer heißt) des Films ist die gleiche.
Oder irre ich mich da so sehr?