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Urteil zum Impressum auf Webseiten

Olaf19 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin gerade beim Surfen auf der Seite von golem.de auf folgenden kurzen Artikel über ein Gerichtsurteil zum Thema Impressum gestoßen:

http://www.golem.de/0403/30238.html

Im Grunde genommen nichts wesentlich Neues: Ein Impressum muss, salopp ausgedrückt, ohne große Klickeritis zu finden sein - so weit, so gut. Aber nun schaut euch doch mal diese Seite ohne Flashplayer an:

http://www.emimusic.de

Der Link zum Impressum befindet sich zwar gleich auf der Startseite, ist aber Bestandteil einer Flash-Animation. Heißt: Kein Player - kein Impressum. Ob das im Sinne unserer Wettbewerbshüter ist? Immerhin verzichten viele User inzwischen ganz bewussst auf den Flashplayer, weil sie nicht ständig mit nervigem Werbegezappel behelligt werden wollen. Bin mal gespannt wie lange es dauert, bis sich der erste Abmahnungsspezialistenanwalt die Seite darauf hin vorknöpft.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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digixp Olaf19 „Urteil zum Impressum auf Webseiten“
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Ha, kennt jemand einen der guten Anwälte? Dem sollte der Tip mal zugespielt werden.
Die "Ach-so-unfehlbare" Musikindustrie...

Wohl bekomms

DIGIXP

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