Hallo zusammen!
Bin gerade beim Surfen auf der Seite von golem.de auf folgenden kurzen Artikel über ein Gerichtsurteil zum Thema Impressum gestoßen:
http://www.golem.de/0403/30238.html
Im Grunde genommen nichts wesentlich Neues: Ein Impressum muss, salopp ausgedrückt, ohne große Klickeritis zu finden sein - so weit, so gut. Aber nun schaut euch doch mal diese Seite ohne Flashplayer an:
http://www.emimusic.de
Der Link zum Impressum befindet sich zwar gleich auf der Startseite, ist aber Bestandteil einer Flash-Animation. Heißt: Kein Player - kein Impressum. Ob das im Sinne unserer Wettbewerbshüter ist? Immerhin verzichten viele User inzwischen ganz bewussst auf den Flashplayer, weil sie nicht ständig mit nervigem Werbegezappel behelligt werden wollen. Bin mal gespannt wie lange es dauert, bis sich der erste Abmahnungsspezialistenanwalt die Seite darauf hin vorknöpft.
CU
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
''Der Link zum Impressum befindet sich zwar gleich auf der Startseite, ist aber Bestandteil einer Flash-Animation. Heißt: Kein Player - kein Impressum''
Dieser Sachverhalt ist wohl richtig - allerdings sollte man fairerweise (also wenn es jemand anderen als die MI treffen würde) überlegen, wie die Vorgehensweise wäre:
Ein mahn-süchtiger Anwalt (der übrigens im Auftrag, z.B. eines Mitbewerbers) handeln muss, kommt auf Seite XY, und sucht dann dort als erstes das Impressum?
Sicher nicht.
Die bloße Existenz eines Web-Site (inhaltlich gesehen) kann sicher keinen Abmahn-Grund liefern. Erst einmal muss man sich ja die Seiten ansehen, um etwas zu finden, und dazu braucht man in diesem Fall bereits einen FlashPlayer.
Kein Flash - keine Seiten.
Dann kann man hinterher aber nicht behaupten, dass man zum Ankucken noch Flash hatte, als man dann aber das Impressum suchte, plötzlich nicht mehr.
Witzigerweise ist übrigens das EMI-Impressum selbst in "normalem" HTML geschrieben.