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1. Jahr Garantie abgelaufen...

ursr / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Sehr geehrte Damen und Herren, Im November 2002 habe ich bei Quelle ein HP ScanJet 5470 gekauft (Preis: 239,00 €). Bis März 2004 lief er ohne Probleme. Dan rührte sich gar nichts mehr. Ich fragte bei HP nach und erhielte eine Antwort dass die Garantie abgelaufen ist und dass ich mich wegen Gewährleistung an den Verkäufer wenden soll. Das habe ich auch getan und das Gerät bei Quelle Service abgegeben. Nach 7 Wochen wurde ich von dem Service angerufen, dass es für das Gerät keine Garantie mehr gibt und dass ich ein Austauschgerät zum Preis von 149,00 € bekommen kann. Anschließend habe ich Quelle Kunden-Service angeschrieben und heute erhielte ich ein Schreiben, dass ich ein gewährleistungsfähigen Mangel an dem Scanner beweisen soll. Wie mache ich das? Ich hatte keine Möglichleit gehabt, es zu überprüfen, was mit dem Gerät los war. Es hat einfach nicht mehr funktioniert. Können Sie mir irgendwie helfen? Vielen Dank im Voraus. Thomas Kenig

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Grossadministrator ursr „1. Jahr Garantie abgelaufen...“
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Tja, nach dem Verbraucherschutzgesetz gibts zwar 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, die der Händler leisten muss. Allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten die Annahme, dass das Gerät von Anfang an defekt war und der Verkäufer ohne Beweispflicht des Käufers den Fehler beheben muss.
Leider gilt nach 6 Monaten die alte Regelung: Der Käufer muss beweisen, das der Defekt von Anfang an vorlag. Das ist so gut wie unmöglich, dazu war in einer der letzten c't ein Artikel über KM-Elektronik. Ein Kunde hatte sich bei der c't darüber beschwert, das seine Reklamation abschlägig beschieden worden war.
Nach einem langem Artikel über Garantie und Gewährleistung bleibt als Schlußsatz: Wenn der Händler nicht so kulant ist und die Beweislastumkehr weg lässt, sind es effektiv wie früher auch 6 Monate gesetzliche Gewährleistung.

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