Off Topic 20.344 Themen, 225.883 Beiträge

Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo

Waldmensch / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
was würdet ihr zu folgendem Fall sagen:

Gestern habe ich mich mal wieder mit meinen Eltern über folgendes Thema gezofft:

Ich habe Koch gelernt, finde allerdings nach 40 Bewerbungen (Absagen) keinen Job
und habe auch keine Lust auf Umschulung, da ich danach genauso wenig Perspektive sehe.
Daher nehme ich meine Zukunft lieber selbst in die Hand und kümmere mich derzeit um
einen Studienplatz an der Uni (Abi ist vorhanden). Vorausgesetzt ich erhalte diesen,
habe ich also angekündigt, zeitnahe binnen 3 Monaten nach meiner Lehre das Studium zu
beginnen. Ok
Meine Eltern haben mir den Vogel gezeigt (bin 22 Jahre) und gemeint, dass sie das nicht
finanzieren werden. Ich solle gefälligst ausziehen nach der Lehre. Nungut, ich meinte eben:
Dann unterstützt mich eben dann in der neuen Wohnung finanziell (derzeit wohne ich daheim).
Daheim wollen sie mich nicht mehr und finanzielle Unterstützung für eine neue Wohnung wollen
sie mir auch nicht zukommen lassen.
Alternative wäre, dass ich mich arbeitslos melde quasi statt Studium und das hiesse dann
genau das gleich: Keine Wohnung und keine Kohle, das heisst, ich müsste in diesem Falle
erst recht daheim wohnen bleiben. Und das A-Amt wird sicherlich einen arbeitslosen der
die Möglichkeit hat, daheim zu wohnen, keine WOhnung spendieren - das gibts heute nicht mehr.

Ok, zur Situation zurück:

Mein Bruder, 25 Jahre beginnt mittlerweile sein 2. Studium (keine Lehre, nur Abi), da das erste
nicht das war, was ihm gefallen hat. Der wohnt daheim, bekommt ein Auto finanziert und muss
in den Semesterferien nicht arbeiten, was er sonst so jobbt, behält er für sich und seine Freizeit
wird davon finanziert, Partys u.s.w.

Naja, recht unfair aber so können Eltern halt sein, er ist mit ungefähr 30 fertig, ist dann Lehrer.
Naja soweit so gut.

Ich erwäge grad, da ich diese Situation nicht akzeptiere, da finanzielle Mittel und WOhnmöglichkeiten
daheim vorhanden sind, meine Eltern zu verklagen, doch natürlich nur, wenn ich chancen habe. wobei ich
diese auf recht gut einschätze, denn wenn ich verlieren sollte, dann werde ich nicht studieren und
werde mich eben arbeitssuchend melden und während dieser Zeit werde ich dem A-Amt mal schön erklären,
dass ich gut auf Vater Staat verzichten kann, da eigentlich meine Eltern zahlen können - und ist das nicht
so, dass das AMt heute gern mal nahe Verwandte zur Zahlung heranzieht, da die öffentliche Hand eben
auch pleite ist?

Gerade in diesem Falle?

WÄre mal für Rat dankbar, auch wenn er nicht unbedingt juristisch begründet ist.

bei Antwort benachrichtigen
Ah, @luttyy Servus! offenbach
Turbo Lover Olaf19 „Niemals die Eltern verklagen!“
Optionen

Hi Olaf, welcome back from the long and torturing trip without Nickles :-)

Srimmt schon was Du sagst, die Eltern oder generell Verwandte zu verklagen ist nicht das Gelbe vom Ei, aber es gibt wirklich Eltern die einfach nichts anderes verdient haben. Manchmal weiß man als Kind ganz genau ob man auf die angewiesen ist oder nicht und wie sie zu einem stehen.
Im Fall von Waldmensch weiß ich weder wie arm oder reich die Eltern sind, noch wie die familäre Situation aussieht.
Wenn er sich gut seinen Eltern versteht und ein gutes Verhältnis zu ihnen hat, dann kann ich es nicht verstehen warum sie ihm das nicht finanzieren wollen, zumal er noch nicht so alt ist. Andere studieren bis sie 28 sind und haben kein eigenes Einkommen. Wenn sie einfach nicht können, weil sie kein Geld haben ist es verständlich.
Wenn sie ihn sowieso los werden wollen und/oder einfach nur geizig sind oder bockig sind u. uneinsichtig, dann würde ich sie in jedem Falle verklagen (Vorher natürlich drüber reden u. vor allem die Gewinnchancen kalkulieren).
Auch wenn Luttyy noch so doll rumwettert, dass man auf eigenen Füßen stehen sollte und es nix geben sollte von den Eltern. Die Zeiten ändern sich und man überlegt sich vorher was ein Kind braucht und man kann nicht erwarten, dass das Kind dann pünktlich mit 18 raus aus dem Haus ist. Aber dazu muss man auch sagen, dass Waldmensch vielleicht seine Bewerbungsstrategie ändern sollte, k.A. ob er sich bundesweit bewirbt....
Also@Waldmensch: Wenn Du weißt sie haben ein Problem mit Dir und benachteiligen Dich mit Absicht, dann nimm die Sache selber in die Hand und wenn Du als gemachter Mann irgendwann von ihnen angerufen wirst, weil sie gerne etwas von Dir wollen, verweise auf Deinen Bruder und leg auf.

TL

bei Antwort benachrichtigen