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Hartzilein.. nur eine gigantische Abzocke ?

Emily22 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

So langsam denke ich nun auch, das Ganze ist eine gross angelegte Kampagne, um den Leuten auch wirklich noch das allerletzte zu nehmen und den Immobilien-Haien billigst Wohnungen zu verschaffen.
Denn es dürfte wohl kaum eine Eigentums Wohnung geben, die den Vorgaben der Angemessenheit entspricht.
Hier in der Oststadt hat damals eine grosse Firma Hunderte von Mietwohnungen für die Arbeiter gebaut. Diese wurden dann zu Eigentumswohnungen umgewandelt und zu sehr guten Bedingungen an die Arbeiter angeboten, die auch zu 99% diese Wohnungen gekauft haben.
Nun wissen die Kommunen aber ganz genau, dass diese Wohnungen alle ca. 55 qm Wohnfläche haben.
Die Kommunen wissen auch ganz genau es dass kaum eine Eigentumswohnung mit nur 40 qm Wohnfläche gibt.
Also wird eben kurzerhand die Angemessenheitsgrenze auf 40 qm gelegt für Geschiedene und Singles und schwupps kann die arme Sau dann eben alles verscherbeln für was er sein Leben lang gearbeitet hat.
Und da die Immobilienhaie ganz genau wissen, dass die arme Sau die Wohnung verkaufen muss, und zwar um jeden Preis, kriegt die arme Sau eben dafür mal sagen wir 2000 Euro.
Meine Freundin sagt gerade, das erinnert sie irgendwie daran wie man den Juden damals im 3. Reich bei Hitler ebenfalls die Wohnungen zwangsenteignet hat, das Thema hatte sie mal an der Highschool im Fach Geschichte.
Das kann doch alles nicht wahr sein, oder??

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tn3 Emily22 „Hartzilein.. nur eine gigantische Abzocke ?“
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Frage:
Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen?

Antwort:
Nein. Sie müssen sie nicht verkaufen, solange Sie sie selbst nutzen und ihre Größe angemessen ist. Was "angemessen" ist, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:

1 Person ca. 45 - 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder drei Wohnräume
4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume,
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.

Die Obergrenze für eine Eigentumswohnung liegt im Regelfall bei 120 qm, für ein Haus bei 130 qm. Ob größere Immobilien verkauft werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab.

Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden die Schuldzinsen übernommen - denn was für den Mieter die Mietzahlung, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.

Soweit zu den 40 qm.............

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