salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt
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Ja, da sagst du was Richtiges... wenn es nach dem gesunden Menschenverstand nur etwas öfter gehen würde :-/ Zum Beispiel, dass die EU gar nicht erst so hirnrissige (weil einseitig verkäufer-feindliche) Richtlinien erlässt.
> ich habe vor längerer zeit mal meinen anwalt dazu befragt und der sagte eben,
> es wäre unmöglich einem privatverkäufer ein jahr gewährleistung aufzuhalsen,
> auch wenn er es nicht in seiner auktion oder sonstwo (zeitungsannonce etc) ausdrücklich ausschließt.
Ich kann nur hoffen, dass diese Rechtsauffassung sich auf breiter Front durchsetzt. Einen Anwalt nach seiner Meinung zu befragen ist eine prima Idee - das werde ich bei nächster Gelegenheit auch mal machen.
CU
Olaf