Kunden, die den Bezahlservice "Online-Überweisung" von T-Online in Webshops nutzen, verstossen gegen die Geschäftsbedingungen von Banken und riskieren, in Missbrauchsfällen für Schäden voll zu haften. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO" am Montag, 21. März 2005, 19.25 Uhr. Wer diese Art der Überweisung nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden heisst es in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.
Quelle:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9462
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Habe den Bericht auch gesehen, T-online behauptet mal wieder das Gegenteil.
Banke sagen jedoch, daß dies gegen ihre Nutzungsbedingungen verstösst und man bei einem Schaden auf diesem sitzen bleiben kann.
Macht denn in diesem Land nur jeder was er will.
Die Rechstssituation für den "kleinen Mann" wird immer verworrener und besch... !