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Umtauschfrist

hiob1 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe vor kurzem mein Mainboard aufgrund eines Defektes Umgetauscht, und etwas länger als 4 Wochen darauf gewartet, was nach den AGB eine angemessene Frist sein soll. Jetzt ist das Austauschboard aber auch kaputt. Muss ich jetzt wieder 4 Wochen auf mein Board warten, oder kann ich eine Kürzere Frist setzten? Weiß da zufällig jemand bescheid?
Danke .

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Tilo Nachdenklich hiob1 „Umtauschfrist“
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Im c't Fernsehen war gerade ein Beitrag zum beschleunigten Umtausch beim Hersteller. Ich versuche mal - hoffentlich fehlerfrei - das aus dem Gedächtnis vorzutragen:

Es ging um ein Siemens-Handy. Der Kunde hat, der Bedienungsanleitung folgend, sich direkt an Siemens gewandt und für sein kaputtes Handy ein anderes ebenfalls kaputtes Handy bekommen. Weitere Garantie lehnt Siemens ab und verlangt vom Kunden sich an den Händler zu wenden. Der Händler sagt, er gibt nur Gewährleistung auf genau das Handy, dass er dem Kunden verkauft hat. Der Kunde möge doch von Siemens das Original-Handy zurückholen. Und klar, das ist unmöglich. Gerichtsentscheidungen zu dieser Art von Gewährleistungsvermeidung gibt es noch nicht.

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Umtauschfrist hiob1