das ist blödsinn !
der käufer muss nur die tatsächlichen protoklosten bezahlen, egal, was in der auktion steht.
ausserdem :
jeder privatmann darf von jedem kaufvertrag innerhalb von 14 tagen ohne angabe von gründen zurücktreten. das gilt ebenso für auktionen.
auch wenn das im auktionstext ausgeschlossen wird.
das ist ungesetzlich und daher nicht wirksam.
also : einfach vom kauf zurücktreten und fertig.
mit der schlechten bewertung warten, bis der andere bewertet hat.
bewertet er nicht, bewertest du auch nicht, ansonsten bewertest du ihn ebenso wie er dich.
keine angst vor einer shclechten bewertung, kommt immer mnal vor.
man muss siuch nicht verbiegen.
du solltest auch spätere käufer vor diesem betrüger warnen, also kannst du auhc sofort negativ bewerten (musst aber mit entpsrechender gegen bewertung rechnen).
tritt vom kauf zurück und lass den anderen drohgen, wie er will.
es nützt ihm doch nichts am ende.