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Datenschutz: Anzeige gegen T-Online

ThomasS / 2 Antworten / Flachansicht Nickles
"T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt

Ein Nutzer klagt gegen die Praxis seines Providers, Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden zu speichern. Die T-Online AG muss in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Darmstadt Stellung dazu nehmen, dass sie IP-Adressen, Einwahlzeiten und Datenmengen ihrer Flatrate-Kunden mehrere Monate lang aufbewahrt. Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz und § 97 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten aber nur für Abrechungszwecke speichern. Darauf besteht Holger Voss, Systemadministrator bei einer Versicherung in Münster. Voss, der vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags im Telepolis-Forum verklagt worden war, hält die T-Online-Praxis, auch die Daten der pauschal abgerechneten Flatrate-Nutzer zu speichern, für illegal."


Heise News 7-Tage-Übersicht 11.05.2005 (Auszug)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/59457

Endlich eine Privatperson mit Zuvilcourage die es wagt einen mächtigen Konzern wegen seiner ständigen Rechtsbrüche zu verklagen.

RESPEKT!

Hier noch der Link zur offiziellen Pressemitteilung:

http://www.fitug.de/debate/0304/msg00237.html

Grüsse, ThomasS
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Kolti idefix1968 „Mal abgesehen davon, daß Sie meine Daten inkl. Adresse an andere verkauft...“
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Leider ist das Verkaufen der Daten nicht verboten.

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