Hi, wegen der verrückten Rechtslage in D., die u.a. auch den Aufschwung verhindert, habe ich sämtliche Dienstleistungen gestrichen (hatte noch nie was eingenommen). Die 1&1-Werbung ist rechtens! Was sagt ihr jetzt zu meiner Homepage???
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Ein Kleingewerbetreibender ist aber nicht zu einer sog. "doppelten Buchführung" verpflichtet - das müssen nur Kaufleute. Es reicht eine einfache Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben, natürlich mit Belegen. Zum Kaufmann würde Dave erst dann, wenn er sich freiwillig(!) ins Handelsregister eintragen ließe ("Kann-Kaufmann").
Wenn es dermaßen kompliziert wäre, sich selbständig zu machen, dann hätten wir ja bald gar keine Gewerbetreibenden mehr...
CU
Olaf