Mensch Garf!
Unser D@ve

ist doch Waldorfschüler laut seinen eigenen Angaben auf seiner website!
Auf Waldorfschulen lernt Man(n) auch auf Meinungen von anderen zu hören! Und diese anderen Meinungen erbittet er sich halt bei uns! Sei doch nicht so grob zu ihm ;-)
Was deine Frage angeht D@ve; Wenn ich richtig gerechnet habe bist du laut deinem Geburtsdatum doch noch garnicht volljährig/voll geschäftsfähig! Also brauchst du dir doch keine gedanken um die adresse zu machen, weil du sie eh nicht rechtsverbindlich "kaufen" konntest. Sag deinen erziehungsberechtigten die sollen einfach evtl. schon von dir bezahltes Geld für den Domainkauf vom Verkäufer zurückverlangen, dann mußt du dir keine Gedanken machen was du mit dem Domainnamen machen willst! (Das Argument was du schon gehört hast, das du ggfs. auf Fetten Gerichts/Anwaltskosten sitzen bleibst wenn ein "Berechtigter" sich die von dir den Domainnamen vor einem (amerikanischen) Gericht zurückholen will, ist nicht zu unterschätzen!)
Sie zu das du dieses Ding loswirst wenn du keine berechtigten wirtschaftlichen interessen an dem teil geltend machen kannst/willst/darfst!
Verträge mit Minderjährigen sind "schwebend unwirksam" solange Erzhungsberechtigte/Vormundschaftsgericht nicht zugestimmt haben!