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News: Die Kasse klingelt

Abmahnwelle wegen AllofMP3 hat begonnen

Redaktion / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat mit der Abmahnung von Webseiten, die Links zu AllofMP3 enthalten, begonnen. Bei Privatpersonen wird ein Streitwert von 75.000 Euro angesetzt, was pro Abmahnung 3980 Euro Anwaltskosten in die Kasse der Kanzlei transportiert.

Grund für die Abmahnungen ist ein Beschluss des Landgerichts München, von dem das russische Downloadportal als illegal bewertet wurde (siehe auch Nickles-News Verlinken und Werbung für Allofmp3 verboten).

Michael Nickles meint: Wahnsinn. Man stelle sich mal folgendes Szenario vor. Eine Privatperson betreibt eine kleine Webseite auf der sich Links zu Downloadportalen befinden.

Plötzlich wird einer dieser Links als illegal erklärt. Drei Tage später kommt die Abmahnung. Was ist, wenn der Seitenbetreiber das Verbotsurteil gar nicht mitbekommen hat? Was ist wenn er sich gerade im Urlaub befindet und gar keine Zeit zum Reagieren hat?

Was ist mit Seiten, die wie Nickles.de tausende redaktionelle Beiträge mit allen erdenklichen Links haben? Soll die Redaktion täglich sämtliche neuen Gerichtsbeschlüsse studieren und tausende alte Beiträge durchforsten ob sie noch zulässig sind? Es wird Zeit, dass eine Instanz diesem Abmahnwahnsinn ein Ende setzt. Und zwar bald.

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xafford Redaktion „Abmahnwelle wegen AllofMP3 hat begonnen“
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Tja, das Mittel der Abmahnung sucht wohl ihresgleichen. Man stelle sich vor: Man darf beliebig Kostenoten verschicken lassen gegen Mitbewerber, Mitstörer, Prvatpersonen ungeachte der Richtigkeit des genannten Abmahungsgrundes, denn dieser muß erst bewiesen werden, wenn es denn zu einer Negativen Feststellungsklage oder einer Unterlassungsklage kommt. Man stelle sich weiter vor, der Streitwert kann im großen und ganzen ziemlich beliebig festgesetzt werden und somit auch die entstehenden kosten für den Abgemahnten. Weiterhin stelle man sich vor, daß die Fristen für eine Reaktion auf eine Abmahnung auch fast beliebig kurz gewählt werden können, da die Formulierung in den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben hinreichend schwammig sind und von fast jedem Richter anders interpretiert werden. Man stelle sich ebenso vor, daß es Verbote von Serienabmahnungen gibt, ebenso wie ein Gebot der Kostenreduzieung für den Abgemahnten, die aber regelmäßig chlicht ignoriert werden. Wenn man sich dan noch vorstellt, daß es Anwaltskammern gibt, die unter anderem dafür sorgen sollen, daß Anwälte sich an "Berufsmoral" halten sollen, aber defacto so gut wie nie ein Anwalt aus der Kammer ausgeschlossen wird, dann fragt man sich schon ob unser Redchtssystem überhaupt die Intention hat Recht zu sprechen, oder eher öglichst vielen Anwälten eine gesicherte Eistenz zu bescheren.

Wenn man dann noch ab und an einen Anwalt hört, der sich über den schlechten Ruf seines Standes wundertist man versucht ihm zu sagen, daß er sich doch einma dafür einsetzen soll, daß die Kontrollgremien seines Standes vielleicht dafür sorgen sollten die Auswüchse der Kostennoten, Abmahnungen, Unterlassungserklärungenund sonstigen "unbürokratischen" Holzhämmer gegen unliebsame Zeitgenossen rigoros zu ächten.
Es ist nicht jeder Anwalt ein gewissenloser Abzocker und unmoralischer Geldtreiber, die Gleichgültigkeit des Standes gegeüber den schwarzen Schafen wird aber bestimmt nicht beitragen diesen Ruf zu ändern.

Btw: Der eigentliche Fall ist auch drollig AllofMP3.com an sich ist gar kein illegales Angebot, ebenso kann eine einstweilige Verfügung auch gar nicht feststellen, ob etwas illegal ist oder nicht, das kann nur ein ordentliches Gericht in einer Verhandlung feststellen. Eine einstweilige Verfügung soll nur ein Instrument sein eine Handlung bis zur Feststellung ihrer Recht- oder Unrechtmäßigkeit zu unterbinden, außerdem erhält eine EV (afaik) erst Rechtsgültigkeit mit ihrer Zustellung, was bisher nicht passiert ist, AllofMP3 hat die EV noch nciht erhalten, sie soll ihnen ohnehin nur den Vertrieb der Musik außerhalb Russlands verbieten.

Konstruieren wir mal einen noch absurderen Fall, der aber auf den gleichen Mechanismen beruht:
BMW behauptet, Mercedes-Limousinen sind in Deutschland illegal und erwirkt eine Einstweilige Verfügung gegen DaimlerChrysler (durchaus denkbar, eine EV wird unabhängig der Richtigkeit des Vorwurfes erlassen). Nun legt sich BMW aber natürlich nciht mit DC an, denn dies würde natürlich in die Hose gehen, stattdessen lässt BMW von einer Kanzlei alle Fahrer eines Mercedes abmahnen, legt den Streitwert auf 1 Million Euro fest und die Kostennote ist entsprechend horrend. Zahlt der Abgemehnte, so ist sein geld futsch, aber aus Angst vor einem teuren Gerichtsverfahren würde wohl der ein oder andere zahlen.

PS: Heise wurde nur eine Aufforderung zur Entfernung der Links zugestellt, keine Abmahnung, eben aus dem grund, weil Heise streitbar ist und eine Abmahnung des Weg zu einer Negativen Feststellungsklage seitens Heise geöfnet hätte, die wolte Wlldoof und Partner wohl aufgrund des rechtlich wackeligen Fundamentes der Abmahnungen nicht riskieren, weswegen Heise gerade dabei ist eine Abmahnung zu provozieren.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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