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News: Die Kasse klingelt

Abmahnwelle wegen AllofMP3 hat begonnen

Redaktion / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat mit der Abmahnung von Webseiten, die Links zu AllofMP3 enthalten, begonnen. Bei Privatpersonen wird ein Streitwert von 75.000 Euro angesetzt, was pro Abmahnung 3980 Euro Anwaltskosten in die Kasse der Kanzlei transportiert.

Grund für die Abmahnungen ist ein Beschluss des Landgerichts München, von dem das russische Downloadportal als illegal bewertet wurde (siehe auch Nickles-News Verlinken und Werbung für Allofmp3 verboten).

Michael Nickles meint: Wahnsinn. Man stelle sich mal folgendes Szenario vor. Eine Privatperson betreibt eine kleine Webseite auf der sich Links zu Downloadportalen befinden.

Plötzlich wird einer dieser Links als illegal erklärt. Drei Tage später kommt die Abmahnung. Was ist, wenn der Seitenbetreiber das Verbotsurteil gar nicht mitbekommen hat? Was ist wenn er sich gerade im Urlaub befindet und gar keine Zeit zum Reagieren hat?

Was ist mit Seiten, die wie Nickles.de tausende redaktionelle Beiträge mit allen erdenklichen Links haben? Soll die Redaktion täglich sämtliche neuen Gerichtsbeschlüsse studieren und tausende alte Beiträge durchforsten ob sie noch zulässig sind? Es wird Zeit, dass eine Instanz diesem Abmahnwahnsinn ein Ende setzt. Und zwar bald.

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xafford The Wasp „Das Verlinken von Websites mit solchen Portalen hielt ich noch nie für sinnvoll...“
Optionen

Punkt 1: AlloMP3 ist nicht illegal, selbst die MI behauptet nicht (mehr) daß es illegal sei, das einzige was sie behauptet ist, daß es nicht legal wäre, daß AllofMP3 Musik außerhalb Russlands anbieten darf.
Punkt 2: Es gibt kein Urteil, es gibt eine Einstweilige Verfügung, schau Dir mal den Unterschied und den rechtlichen Status beider genauer an.
Punkt 3: Erst einmal müßte so eine Abmahnung vor Gericht enden, was nicht automatisch der Fall ist und anbetracht des angesetzten Streitwertes durchaus fraglich sein kann, ob jemand dieses Risiko eingeht. Heise, die es eingehen würden haben keine Abmahnung bekommen und kann somit keine Negative Feststellungsklage erheben.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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