hallo,habe im dezember 2004 ein asus board gekauft.leider ging es am 24.05.05 kaputt.habe es am selben tag zum händler gebracht.am 07.07.05 konnte ich es abholen.angeblich wurde es umgetauscht.habe leider die seriennummer vom alten board nicht notiert.:-( jedenfalls baue ich das "neue" board (das in einer einfachen antistatic tüte kam,die nicht einmal versieglt war)in meinen pc und siehe da, es funktionierte wieder nicht.selber fehler wie vorher. keine funktion.habe natürlich mit ersatzkomponenten überprüft ob es sicher defekt ist.jetzt ist meine frage, muss ich das board jetzt wieder zum händler tragen,das er es wieder 2 monate einschickt?oder kann ich mein geld zurückverlangen?
danke
düsentrieb
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bis zu drei mal Wandlung oder Reparatur, dann kann man mit Fristsetzung das Geld zurückverlangen. Dem Händler muß die Chance zur Wandlung und Reparatur eingeräumt werden. Alles andere ist Kulanz. Versuchen kann man es. Ob er es macht ist etwas anderes.
Gruß, Henning
PS: Dies ist meine persönliche Erfahrung und Teilwissen. Keine anwaltliche Beratung. Kann sein, daß die heutige Gesetzeslage anders ist.