Also ich habe zwar auch schon einige Streitereien gehabt, die aber wohl bei jeder Handelsform gelegentlich vorkommen. Finanziell und strafrechtlich gab es bei den etwa 1000 Auktionen bei denen mein Freundeskreis und ich ge- und verkauft haben immer alles im Lot. Bis auf einen Fall wo ein Freund ausgerechnet gleich 2000 Euro für eine Digi-Spiegelreflex an einen Konkursverschlepper überwiesen hat. Besagter Freund hat aber auch immer den aller-noch-ein-bischen-billigeren Anbieter gesucht. Nu isser auf die Fresse geflogen und darf sich nicht wundern. Hätte er für ein paar Euro mehr bei einem seriösen Versender bestellt, wäre das nicht passiert. Ich denke, wenn man sich seine Ebay-Partner genauso kritisch anschaut wie Flohmarkt-Verkäufer wird nicht schlechter dastehen wie im normalen Handel. Bei Hehlerware finde ich nur eines fraglich. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware behalten, wenn er sie auf einer öffentlichen Auktion kauft. Wer z.B. bei einer Auktion eines Pfandhauses Hehlerware erwischt (kommt häufig vor!) braucht nichts zu befürchten. Bei Online-Auktionen sieht das offenbar anders aus. Kann jemand die aktuelle Rechtslage erklären? Ich selbst hatte übrigens seinerzeit einen ähnlichen Betrag für meine neue Kamera ausgegeben und mein mein Fotohändler vor Ort war nur 4% teuerer als Ebay. Wer da geizt ist doof. Dafür hatte ich einen Garantieschaden und brauchte mich um nix zu kümmern...