Wie sieht das eigentlich rechtlich aus -
jemand will seinen PC in Einzelteilen verkaufen. Dazu gehört auch die WinXP Home OEM.
Diese installiert sich problemlos und ohne Key- Abfrage - allerdings kommt bei der Aktivierung über Internet "Key ist ungültig". Eigentlich dank WPA.xxx kein Hindernis - denn upgedatet wird seltsamerweise problemlos.
Trotzdem würde mich das interessieren, wie das rein rechtlich (deutsches Recht) aussieht.
Jürgen
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Nach deutschem Recht ist der Kauf von Software ein Warenkauf und das Einflußrecht des Herstellers erschöft sich mit dem ersten "Inverkehr bringen".Es gab schon vor mehreren Jahren eine Entscheidung zum Thema debundeling. Der rechtliche Rahmen ist relativ kompliziert und umfaßt auch solche Dinge wie die Art des OEM-Produktes, ob es technisch identisch mit einem Vollprodukt ist.
Nach deutschem Recht ist also der Weiterverkauf und die Weiternutzung von OEM, DSP etc Produkten zulässig, auch wenn in den AGB anderslautendes stehen sollte (wobei ohne "Salvatorische Klausel" durch so einen Passus sogar die gesamte AGB (oder EULA) ungültig werden kann).
Allerdings gibt es da mittlerweile doch noch ein Hemmnis und zwar technische Schutzmechanismen, welche eine Verwendung auf anderer Hardware verhindern. Nach neuer Rechtslage dürften diese nämlich wohl imho nicht umgangen werden.