In Bayern werden monatlich 45 Cent der Kabelanschlußgebühren zur Förderung von Privatsendern mit regionalen Angeboten verwendet. Diese Unterstützung wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt als verfassungswidrig verurteilt.
Der Bayerische Rundfunk argumentiert damit, die 45 Cent Förderung sei notwendig, weil die eigene Produktion mehr lokaler Inhalte zu kostspielig ist.
Die Bezuschussungsregelung gilt noch bis 2008, dann muss eine neue Lösung gefunden werden.