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wichtige Harz IV Frage

mike black / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

mal schauen ob mir Jemand helfen kann.

wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Partener ist, der "volle Erwebsunfähigkeits Rente auf dauer" bezieht, wie wird der dann eingestuft?
- nicht berücksichtigt?
- doppelter Freibetrag?
- ganz normal?
- oder noch anders?

wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen..

danke ;~)
MB

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Tilo Nachdenklich mike black „wichtige Harz IV Frage“
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Vermutlich wird die Erwerbsunfähigkeit keine Rolle spielen. Aber es spielt eine Rolle, ob der Partner ein unverheirateter Homosexueller ist. Verheiratete Heteros werden nämlich benachteilgt, da wird mit kürzender Wirkung angerechnet, unsere Brüder und Schwestern kommen davon.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept

Wie angerechnet wird, ändert sich ständig und hält oft der gerichtlichen Prüfung nicht Stand. Unbedingt beachten:
www.welt.de/data/2005/02/21/517419.html

"Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaft". Danach mal googeln...in Anführungszeichen!
Siehe Punkt 6):
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/pm_pds_gutachten

"wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen.."
Bei dem Schweinkram ist es Ehrensache zu helfen!! :-)

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und der Anwalt sagt: mike black