Hi Leute,
nachdem ich hier viel gelesen habe und man durchaus kompetente Antworten bekommt möchte ich mich aufgrund eines Betruges bei ebay auch mal zu Wort melden. Mir ist folgendes passiert :
Ich habe bei Ebay einen Kleinkinderroller ersteigert. In der Beschreibung stand unter anderem „ Sehr guter Zustand“. Als der Roller dann bei mir ankam musste ich feststellen, daß dies in keiner Weise zutraf. Das Teil war nicht mal das Porto wert. Des öfteren habe ich versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Leider ohne Erfolg und Antwort. Ich habe Ihn bei Ebay gemeldet und muss nun 10 Tage warten um weitere Schritte unternehmen zu können. Dabei habe ich jüngst eine neue Negativ Bewertung eingesehen und musste feststellen, daß es hier jemand den exakt aus Beschreibung und Bild selben Roller in selbem Zustand und zum gleichen Preis erworben hat. Das stinkt doch gewaltig zum Himmel, dachte ich mir? Einer oder keiner (evtl. gibt’s ja noch mehr Betrogene) von uns hat somit einen Roller erstanden der zur nicht stimmenden Beschreibung nicht mal abgebildet war. Zudem war ich bereits beim Zahlungsvorgang etwas skeptisch, da sich das Konto in Berlin befindet, der Artikelstandort allerdings Hamburg lautete. Ich dachte mir, dass es sich hier wohl um Umzug handelte. Hinzu kommt, dass der oben genannte Preis bei beiden 25,00 € betragen hat, und somit gerade unterhalb des Ebay Käuferschutzes liegt. Am Anfang wollte ich das ganze als Lehrgeld verbuchen. Doch solchen miesen Machenschaften müssen unterbunden werden und zudem sind 25€ + 10€ Porto auch Geld. Nach lesen der Negativ-Bewertung und der unbeantworteten emails, vor dem einleiten des Käuferschutzes, sah ich mich der Pflicht vor Ablauf der 10 Tage Frist negativ zu bewerten um weitere potentielle Käufer zu schützen.
Da ich mich mit Ebay und rechtlichen Dingen nicht auskenne interessieren mich zu eurer Meinung auch Ratschläge für weitere Schritte.
Vielen Dank
Gruß Doestix
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
Du schreibst lediglich "Das Teil war nicht mal das Porto wert."
Ohne jetzt was unterstellen zu wollen: aber oftmals unterscheiden sich die Vorstellung, die ein Käufer beim Lesen einer Produktbeschreibung hat, und wahrem Zustand einer Sache, wie der Verkäufer es formulieren wollte.
"Sehr guter Zustand" ist nun einmal relativ.
Aussagen wie "wenig genutzt" oder "intensiv genutzt mit altersbedingten Abnutzungserscheinungen" sind da etwas absoluter.
Mein Tip:
wenn Du mit Hilfe von ebay nicht weiterkommst, der Verkäufer sich nicht rührt und Du unbedingt die Sache weiterverfolgen willst, gibt´s nur 2 Möglichkeiten...
1) Du bist Rechtsschutzversichert OHNE Selbstbeteiligung (die liegt in aller Regel bei ca. € 150,--!!! und das wäre nicht mehr profitabel für Dich...) und ziehst das dann durch oder
2) Du bist nicht rechtsschutzversichert, fühlst das Dir widerfahrene Unrecht jedoch als so ungeheuerlich, daß Du direkt zur zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei rennst und den Typen anzeigst.
Was folgt?
Der Verkäufer leistet im Zweifel den Offenbarungseid ("ich nix Kohle!") und Dein ganzer Aufwand ist für die Tonne.
Daher rate ich Dir dringend:
ärgere Dich heute noch was, morgen noch ein bißchen und übermorgen kehre zum Alltag zurück.
Für diese Wertigkeiten so ein Faß aufzumachen ist unverhältnismäßig.
Gruß,
Dirk