Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:
Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.
Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)
Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)
Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?
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@ MaWin|DA
Moin,
laß dich nicht provozieren, das geht hier leider mal wieder seit ein paar Tagen so, mich regt's auch auf, aber irgendwie muß wohl Hoch "Claus" mit seinen niedrigen Temperaturen für verantwortlich sein.
Ich tippe einfach mal drauf, daß sich der Insolvenzverwalter überhaupt erstmal einen Überblick über die Lage verschaffen muß, das kann natürlich auch etwas dauern, zumal ja die Buchhaltung auch vielleicht ein wenig nachlässig gehandhabt wurde (muß nicht so sein, aber weiß man's?)
Ich würde an deiner Stelle auch das Geld einfach schön auf einem Tagesgeldkonto oder meinetwegen auf einem stinknormalen Sparbuch "zwischenparken" (letzteres gibt halt nur weniger Zinsen). Dann hast du es wenigstens, wenn du es brauchst.
Jetzt laß mich mal rechnen: Die Forderung stammt aus dem letzen Sommer, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend am 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (es ist also nicht das eigentliche Kaufdatum maßgeblich, sondern Silvester des Kaufjahres). Das wäre also der 31.12.2005 + 3 Jahre = 31.12.2008, wenn du also bis zu diesem Tag nichts vom Insolvenzverwalter gehört hast, hast du deinen Schnäppchenkauf getätigt. Da brauchst Du dich auch nicht als Schnorrer oder weiß-der-Teufel-was beschimpfen lassen, man muß zu seinen Verpflichtungen stehen, aber hinterherlaufen brauchst du niemandem.
Ändere im übrigen ruhig die Bankverbindung, der Insolvenzverwalter wird sich sicher vor einer Abbuchung bei dir melden, wenn er Geld von dir möchte. Da ist dann immer noch Zeit für eine Änderung. Und mein Gott, wenn sie tatsächlich von einem nicht mehr existierenden Konto abbuchen wollen, da können Sie dir höchstens ein paar Euro fuffzig für Bankgebühren mit in Rechnung stellen, obwohl fraglich ist, ob sie darauf Anspruch hätten. Aber ganz ehrlich, geht wegen EUR 5,- die Welt unter? Ich denke, nein.
So, das ist meine bescheidene Meinung zu dieser Fragestellung incl. Anwendung des noch vorhandenen kaufmännischen Wissens.
Gruß
Jürgen
(übrigens: Nicht ärgern, nur wundern)