Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:
Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.
Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)
Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)
Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?
Off Topic 20.292 Themen, 225.344 Beiträge
Was für ein Aufstand!
Wenn im Vertrag steht, dass nach 6 Monaten abgebucht werden soll und dann nicht nach 4 Wochen abgebucht wird, muss niemand die Summe auf dem Konto vorhalten!
Vertrag ist Vertrag. Der Händler oder der Insolvenzverwalter muss dich erneut auffordern, die Summe bereitzustellen und eine angemessene Frist einräumen.
Und sonst gar nichts........
Gruß
luttyy