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Zunächst don´t panic.
Die schriftliche Begründung für das Heise-Urteil steht - nach Heise - aus. Interessant in diesem Zusammenhang die Äußerungen von unserem bekannten RA Dolzer, der das Heise-Urteil erwirkt hat. Diese stehen im Widerspruch zu
1. den Äußerungen von Heise zu dem Urteil
2. den jetzigen Abmahnungen.
Tenor von RA Dolzer: Es muss eine positive Kenntnis der Rechtsverletzung vorliegen. Insoweit ist seiner Meinung nach in den vorliegenden Fällen das Urteil nicht anwendbar.
Komplette Stellungnahme RA Dolzer von gestern bei forennews.de.
Warten wir es ab.
Greets
Tom West