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News: Untergejubelte Vertragsänderungen verboten

Gerichtsurteil gegen miese T-Online Masche

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Kunden bis zum Anschlag zu verarschen, ist in Deutschland längst Selbstverständlichkeit. Eine beliebte Nummer ist es, dass ein Unternehmen einen bestehenden Vertrag einfach per Post oder Email nach belieben ändert. Dies natürlich auch zu Ungunsten des Kunden.

Einer der diese miese Masche ausgiebig praktiziert, ist T-Online. So wurde an DSL-Kunden beispielsweise eine Email mit neuen Vertragsbedingungen zugeschickt. Die monatliche Kündingungsmöglichkeit wurde gestrichen und durch einen 12 Monats Vertrag ersetzt.

Wer nicht innerhalb sechs Wochen Widerspruch einlegte, akzeptierte nach Ansicht von T-Online die neuen Vertragsbedingungen. Juristisch nennt sich so was "einseitige Vertragsänderung". Für diese Praxis hat sich T-Online eine Klage der "Zentrale für unlauteren Wettbewerb" eingehandelt.

Das Frankfurter Landgericht hat die einseitige Vertragsänderung jetzt als rechtswidrig verurteilt.
Quelle: Heise.de.

a.croitoru Redaktion „Gerichtsurteil gegen miese T-Online Masche“
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Richtig so, die verdammten Firmen, die die Kunden nach Strich und Faden veräppeln müssen aufgehalten werden!
Wo sind wir denn hier?
Ein Dank an die Gerechtigkeit und diejenigen, die sich für die Verbraucher einsetzen.

T-Onine dreht schon seit Jahren irgendwelche krummen Dinger, die schnallen das nicht, dass wir ein Wirtschaftssystem haben, welches Wettbewerb fördert.
Des weiteren sieht man natürlich wieder, dass das echt schlaue Manager sein müssen, die wahrscheinlich Jahre lang Wirtschaftswissenschaften studiert haben um später zu zeigen, dass sie nichts von Wettbewerb gehört haben.