http://www.heise.de/newsticker/meldung/71775
vielmehr müsse man von einem externen Antragsteller ausgehen, der dem Softwarehaus womöglich eins auswischen wolle.
Klingt für mich nach einer letzten kläglichen Ausrede....
Geschäftsführer Bernd Thorsten Korz war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
...der hat sich wenn er schlau ist, schon abgesetzt...
Zeta: Keinerlei Treiber, RTL Shop vertrieb das Zeug, brauchbare Software gab es auch nie, das Projekt auf Pay-Software aufzubauen, war von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Diejenigen, die mühevoll umgestiegen sind und viel Geld in Hoffnung und neue-alte lauffähige Hardware gekloppt haben, werden sich spätestens jetzt in den Hintern beissen, wenn das stimmt, denn dann ist von Zeta garnichts mehr zu erwarten.
Merkwürdig war bereits, dass die Version 1.5 bereits im November angekündigt wurde, bis heute noch nicht einmal eine Stellung zu einer etwaigen Version 1.2 bereit steht. Auf der Zeta Page liest man auch keine Stellungnahme - denke, dass das mehr als eindeutlich ist.
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Klingt für mich nach einer letzten kläglichen Ausrede....
Was sollte das bringen? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, wenn er den Eindruck hat, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist. Dieser Eindruck muss aber nicht unbedingt richtig sein.
Um strafrechtlich relevante Tatbestände wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott zu vermeiden, ist der rechtzeitige Insolvenzantrag üblicherweise im Interesse des Unternehmens. Zumal Insolvenz ja nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens bedeutet.
Was sollte das bringen? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, wenn er den Eindruck hat, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist. Dieser Eindruck muss aber nicht unbedingt richtig sein.
Um strafrechtlich relevante Tatbestände wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott zu vermeiden, ist der rechtzeitige Insolvenzantrag üblicherweise im Interesse des Unternehmens. Zumal Insolvenz ja nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens bedeutet.