Hallo,
Man hört in letzter Zeit wieder so viel von der rechtlichen Verfolgung von P2P-Nutzern. Mich würde mal interessieren, ob:
1. davon in erster Linie mp3-Downloader betroffen sind, weil z.B. die Musikindustrie da besonders hinterher ist. Wenn man sich nur gelegentlich Filme saugt (was ich natürlich nicht mache), ist man dann weniger gefährdet oder sind generell alle Tauschbörsenbenutzer betroffen.
2. wie ist es bei Filmen und Serien die z.B. schon x mal im TV gelaufen sind und die zum Teil auch schon etliche Jährchen auf dem Buckel haben? Mancher Fan möchte sich ja vielleicht mal wieder eine lieb gewordene TV-Serie anschauen, die nur leider grad nicht im TV läuft. Wie ist die rechtliche Lage?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Hi!
Aktuell machen die Anwälte der Medienindistrie recht erfolgreich jagt auf die Nutzer.
Man sollte da Musik- und Filmindustrie nicht unterscheiden, die hauen da im Moment in genau die gleiche Kerbe: einmal hat die Musikindustrie die Nachrichten, weil sie Tauschbörsennutzer abmahnt, mal die Filmindustrie - man kann nicht sagen, dass Horrorfilmsauger sicherer sind als Bohlen-MP3-Sauger. ;-)
Auch bei TV-Sendungen gilt die Sache mit den recten: wer die besitzt, bestimmt, wie seine Sendung verteilt oder ausgetrahlt wird. Damit ist auch das öffentliche verteilen über Tauschbörsen nur zulässig, wenn der Rechteinhaber dem zustimmt.
Mit ist zwar kein Fall bekannt, dass jemand für eine TV-Sendung als Tauschbörsennutzer abgemahnt wurde, aber das bedeutet nicht, dass es legal ist. Ich sehe hier sogar die Gefahr, dass die aktuelle Ruhe irgendwann empfindlich gestört werden kann: TV-Sendungen wären für einen hungigen Anwalt im Netz bzw. in Tauschbörsen genausoleicht zu finden, wie Filme. Alles was dazu noch fehlt, ist ein Mandant (Rechteinhaber), der das ganze offiziell beauftragt.
Bis dann
Andreas