Hallo,
Man hört in letzter Zeit wieder so viel von der rechtlichen Verfolgung von P2P-Nutzern. Mich würde mal interessieren, ob:
1. davon in erster Linie mp3-Downloader betroffen sind, weil z.B. die Musikindustrie da besonders hinterher ist. Wenn man sich nur gelegentlich Filme saugt (was ich natürlich nicht mache), ist man dann weniger gefährdet oder sind generell alle Tauschbörsenbenutzer betroffen.
2. wie ist es bei Filmen und Serien die z.B. schon x mal im TV gelaufen sind und die zum Teil auch schon etliche Jährchen auf dem Buckel haben? Mancher Fan möchte sich ja vielleicht mal wieder eine lieb gewordene TV-Serie anschauen, die nur leider grad nicht im TV läuft. Wie ist die rechtliche Lage?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Darf man jetzt E Mule haben oder nicht?
Man darf. Das ist ähnlich wie mit (Küchen-)Messern: Der Besitz und Gebrauch ist nicht verboten - außer, wenn die Art des Gebrauchs an sich verboten ist. Wenn Du also Dein Messer bspw. dazu benutzt, anderen Leuten den Hals durchzuschneiden.
Man darf. Das ist ähnlich wie mit (Küchen-)Messern: Der Besitz und Gebrauch ist nicht verboten - außer, wenn die Art des Gebrauchs an sich verboten ist. Wenn Du also Dein Messer bspw. dazu benutzt, anderen Leuten den Hals durchzuschneiden.