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Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia

Kokosbaer / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Zitat:
... Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln. ...

aus: Heise

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Kokosbaer Andreas42 „Hi! Nicht vergessen: Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten...“
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Hallo Andreas,
gut aufgepaßt, so steht es im 1. Absatz :-)

Fest steht allerdings, dass die in der jüngsten Aktion ermittelten Nutzer sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

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