Zitat:
... Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln. ...
aus: Heise
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Nicht vergessen: "Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen.". AFAIKbild läuft das unabhängig davon, ob der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, ermittelt oder nicht.
-> Das sind die berühmt berüchtigten Abmahnungen die im Schnitt 3000€ ausmachen sollen!
Und um die geht es der MI doch wohl in aller erster Linie, zumal diese abschreckender sind als alle strafrechtlichen Verfolgungen.
Den Anwälten der MI geht es nur darum die Adressen zu den ermittelten IP's zu erhalten.
Wie ich schon oft geschrieben habe, würde Deutschland hier seine Gesetze an internationalen Standard anpassen, nämlich dass die erste Abmahnung immer ohne Gebühren ist, wäre diese Massnahme für die MI und ihrer Rechtsanwälte (mit der Lizenz zum Gelddrucken) völlig uninteressant.
-> Das sind die berühmt berüchtigten Abmahnungen die im Schnitt 3000€ ausmachen sollen!
Und um die geht es der MI doch wohl in aller erster Linie, zumal diese abschreckender sind als alle strafrechtlichen Verfolgungen.
Den Anwälten der MI geht es nur darum die Adressen zu den ermittelten IP's zu erhalten.
Wie ich schon oft geschrieben habe, würde Deutschland hier seine Gesetze an internationalen Standard anpassen, nämlich dass die erste Abmahnung immer ohne Gebühren ist, wäre diese Massnahme für die MI und ihrer Rechtsanwälte (mit der Lizenz zum Gelddrucken) völlig uninteressant.