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Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Inzwischen gibt es mehrere Anbieter, die so genannte Online-Videorecorder verkaufen. Abonnenten der Dienste können bequem mitteilen welche TV-Sendungen sie aufgezeichnet haben möchten und können diese dann Downloaden.

Das Braunschweiger Landgericht hat jetzt entschieden, dass diese Praxis gegen das Urheberrecht verstößt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage einer Berliner Filmproduzentin, die es Online-Videorecorder-Anbietern untersagen soll, ihre Filme aufzuzeichnen. Nach diesem Gerichtsurteil ist mit weiteren Klagen zu rechnen.

Michael Nickles meint: Wie so ein Online-TV-Aufnahmedienst technisch funktioniert, liegt auf der Hand. Da stehen halt ein paar Rechner rum die mit "TV-Karten" voll gestopft sind und die permanent sämtliche TV-Sendungen aufzeichnen. Die Videodateien werden den Abonnenten dann als kostenpflichtige Downloads angeboten. Argumente, das alles sei ein normaler Videorecorder wie in jedem normalen Haushalt, sind Blödsinn.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzesgeber diese Masche kapiert und Online-TV-Aufnahmedienste komplett dicht macht. Ich rate deshalb ausdrücklich davon ab, sich auf eine Abonnement bei so einem Dienst einzulassen, das über mehrere Monate läuft und im Voraus gezahlt werden muss.

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interessanter Dienst Anonym
brandtaktuell Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Na, das ist doch nun wirklich eine der ganz harmlosen "Maschen" im Internet. Die rechtliche Bewertung finde ich bedenklich. Solange nur Sendungen aufgezeichnet werden, die ohnehin frei empfangbar sind und diese nicht verändert werden, bietet sich von der Logik her keine Angriffsfläche. Schade, dass unser Recht oft nicht viel mit Logik zu tun hat...

Bezahlt wird ja nicht für den Inhalt selbst, der ist ja schon über die GEZ bzw. die Werbung bezahlt, sondern nur für die Dienstleistung des Speicherns und Übertragens. Somit wird den Sendern nichts weggenommen.

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Ist doch harmlos steto123