Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche Samstag eine CPU bei ebay ersteigert (genauer gesagt, war es sofort kauf und es gab 5 oder mehr CPU's)
Ich habe das Geld prompt überwiesen und der Verkäufer teilte mir mit, das er den Proz. per Einschreiben?? verschickt hat.
Bis heute, Sonntag (also mehr als eine Woche später), ist nichts angekommen.
Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage die Rückverfolgungsnummer mit, welche aber bei der Deutschen Post keinerlei Ergebnis lieferte, bei der Nachverfolgungssuche.
Frage, was tun?
Wer hat einen Nachforschungsantrag zu stellen?
Der Prozessor hat mich mit Versand 25,- Euro gekostet. (also verschmerzbar).
Besten Dank im vorraus.
organ seller
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der notar rät:
Dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein einen Brief schreiben.
Inhalt: Fristsetzung für die CPU bis zum (14. Tag ab Erhalt des Einschreibens), Eingang bei Dir.
Androhung, daß bei fruchtloser Fristverstreichung Herausgabeklage beim Amtsgericht erhoben werden wird.
(gem. §§ 446, 447 BGB trägt nämlich der Verkäufer beim Versendungskauf das Versandrisiko.
Kommt dann nichts, kann man Herausgabeklage erheben und ggfls. noch einen Brief an die
Staatsanwaltschaft schicken mit der Überschrift: Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt
wegen des Verdachts der Unterschlagung ( § 246 StGB ?
Irgendetwas passiert dann schon. Anstelle einer Klage kannst Du aber auch einen Mahnbescheid
beim Amtsgericht beantragen (wg. der 25 Euro)
Toi, toi, notar