Wer eMule und Konsorten benutzt um sich urheberrechtlich geschütztes Material zu besorgen, muss immer aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Regelmäßig durchkämmt die Industrie diese Netze nach Raubkopierern. Mit der IP-Adresse und ein paar Dateinamen folgt dann die meist sehr teure Abmahnung. Mit einem simplen Trick kann man sich nun zur Wehr setzen. Man behauptet einfach, das Funknetz wäre an und offen gewesen, so dass niemand genau sagen kann, wer alles mit surft. Mit etwas Glück wird der Fall dann nicht mehr weiter verfolgt. Denn die IP-Adresse weist nicht zwangsläufig auf den Täter hin, sondern nur auf den, der den Internetanschluss bezahlt.
Quelle: Techdirt
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Ich meine, das die Industrie als auch die Rechtssprechung davon ausgeht, da der Betreiber v. Funknetzen sowie internen verkabelten Netzen dafür verantwortlich gemacht werden. Das ist genauso als wenn ein biliebiger Fahrer meines PKW ´S mist baut. Somit ist auch der Halter dafür verantwortlich. (Hier der der Inhaber des Netzes) Ich glaube nicht, das je ein Richter glauben wird das der Inhaber nicht im Spiel ist. Das muss der Inhaber erstmal beweisen. Die Rechtssprechung geht hier mit dem Vorwurf des Vorsatzes aus. Oder warum geht ein User in die Taschbörse ? Natürlich um sich vorteile kostenloser Musiktitel oder Programmen zu schaffen. Und dann ist da noch eine Falle. Wenn man mit einem Router im Netz ist und ihn auf Dauerverbindung eingestellt, damit andere User sofort ins Netz kommen und nicht erst den System Manager bitten müssen der Server anzuschmeisen, ist sowieso der Inhaber am Ar....... des Propheten. Der Router hat sich eingewählt und hat nur eine Ip Adresse beim Provider. Hier ist nach meiner Meinung immer der Inhaber der IP dran, obwohl andere genauso surfen und saugen. Fazit: Alle benutzer darauf hinweisen, und auch durchsetzen das keine Tauschbörsen benutzt werden dürfen. Ansonsten die Ports sperren.