> Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es Dursuchungsbefehle nur bei Straftaten.
>Nicht GEZ zahlen ist aber doch als Ordnungswidrigkeit eingestuft
Hi neo.neo, da legst du den Finger in die Wunde - so sieht das aus. Strafbar macht man sich wenn überhaupt, dann nur als jahrelanger notorischer "Wiederholungstäter" / Zahlungsverweigerer. Da geht also einiges Wasser den Bach runter, bis es so weit kommt...
Deinen "europäischen Ansatz" halte ich für 100% richtig. Das bundesdeutsche Rundfunkrecht gibt eine Verschlüsselung des Programms nicht her, es muss für alle frei empfangbar sein (wobei natürlich nirgendwo davon die Rede ist, dass eine Expansion ins Internet zwingend erforderlich sein...).
Nach deiner Schilderung zu urteilen habe ich ein Riesenglück gehabt mit meiner Abmeldung im September 2000... einfach nur einen netten Brief geschrieben, schon war ich abgemeldet und hatte alsbald mein Geld zurück. Nebenbei, was sich der Rundfunkgebührenbeauftragte in deinem Haus erlaubt hat, ist eine bodenlose Frechheit. Das grenzt ja schon an Psychoterror, im Treppenhaus herumdrucksen und auf Fernsehgeräusche warten... fehlt ja nur noch, dass die eine Wanze bei dir installieren *kopfschüttel*.
CU
Olaf